Beweisstücke richtig verpacken -
sicher und dauerhaft!

Wenn Sie am Tatort Beweisstücke sichern, müssen diese richtig verpackt werden, damit sie in einwandfreiem Zustand sind, wenn die Gerichtsverhandlung stattfindet - Wochen, Monate oder gar Jahre später. Auch die Untersuchung im Labor findet meist nicht innerhalb weniger Tage nach der Beweissicherung statt.

Die Verpackung muß Schutz bieten vor Verlust, Bruch, Verschmutzung oder Kontaminierung: Ein Stück Papier, das auf Fingerabdrücke untersucht werden soll, wie z.B. ein gefälschter Scheck, gehört in einen Umschlag oder eine Plastikhülle. Niemand käme auf die Idee, das Etikett mit den Informationen zu dem Fall direkt an das besagte Stück Papier zu heften.

Genausowenig gehören sehr kleine Bodenproben oder Farbsplitter in einen einfachen Umschlag, da dieser nie so dicht ist, daß die Beweise nicht herausfallen können. Oder: Lackpartikel, die in einer Plastikhülle aufbewahrt werden, sind zwar gut zu sehen, doch hat der Chemiker im Labor wegen der statischen Aufladung seine Probleme, diese zur Untersuchung herauszuholen. So manches Fragment ist schon verlorengegangen beim Versuch, es aus einer Plastikhülle "zu fischen".

Wickeln Sie solche kleinen Beweisstücke oder auch Haare entweder in Filter- oder Wachspapier o.ä. ein, bevor Sie diese in eine Umschlag stecken, oder benutzen Sie spezielle Kleinbehälter zur sicheren Aufbewahrung.

Für die sichere Aufbewahrung von Handfeuerwaffen eignen sich Kartons oder kleine Holzkisten, in denen sie mit Bindfäden oder Nylonbändern gut befestigt werden sollten. Auf solchen Kartons oder Kisten können dann auch die erforderlichen Angaben zum Beweisstück angebracht werden. Bewahren Sie Schußwaffen NIEMALS in Plastiktüten auf!! Dies führt unweigerlich zur Zerstörung latenter Abdrücke. Außerdem wird die Waffe in der Plastiktüte Rost ansetzen, was bei späteren Projektil-Vergleichen zu Problemen führt. Notfalls kann man eine Schußwaffe vorübergehend in einer Papiertüte aufbewahren, doch besteht hierbei die Gefahr, daß unter Umständen latente Abdrücke weggerieben werden!

Verpacken Sie spitze, scharfe oder gefährliche Teile, wie z.B. Messer oder Spritzen, in speziell hierfür geeigneten Behältern, die das Beweisstück selbst schützen und -was noch wichtiger ist- die Personen, die hiermit umgehen müssen.

Beweisstücke müssen so verpackt werden, daß sie nicht andere Beweismittel kontaminieren. So werden z.B. bei Sexualdelikten Kleidungsstücke des Verdächtigen grundsätzlich getrennt von denen des Opfers verpackt. Vielfach ist es sogar erforderlich, jedes Kleidungsstück des Opfers wie auch des Verdächtigen einzeln in separate Beutel zu packen, denn einige Kleidungsstücke können Flecken von Körperflüssigkeit aufweisen, andere hingegen nur Haare und Fasern.

Unsachgemäße Verpackung und Handhabung von Beweisstücken kann die erfolgreiche Strafverfolgung vor Gericht verhindern.


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